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Gewässerkundlicher Landesdienst

Das Wassergesetz Sachsen-Anhalt bezeichnet als Gewässer das "ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (oberirdische Gewässer) sowie das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (Grundwasser)".

Oberirdische Gewässer (Fließgewässer und Seen) prägen in vielfältiger Weise das Bild der Landschaft. Sie sind Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Die Artenzusammensetzung und die Besiedlungsdichte sind u.a. wesentlich von der Wasserqualität sowie von der Beschaffenheit der Gewässersohle bzw. des Uferbereiches abhängig.

Sachsen-Anhalts Gewässernetz umfasst ca. 24.000 km Fließgewässerstrecke, davon ca. 7600 km mit einem Einzugsgebiet von >10 km², sowie mehrere hundert Seen, davon z.Zt. 31 Seen mit einer Fläche >50 ha.

Grundwasser ist ein Naturgut, das als ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufes unser größtes und wichtigstes Wasserreservoir darstellt. Dieses gilt es, in Menge und Qualität vor den zahlreich vorhandenen anthropogenen Einflüssen zu schützen. Da nachteilige Veränderungen im Grundwasser ohne entsprechende Überwachung lange verborgen bleiben können, sind leistungsfähige Instrumentarien zur Grundwasserbeobachtung erforderlich.

Sachbereich Gewässerkunde

  • Erarbeitung der fachlichen Grundlagen im Umsetzungsprozess der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
  • Jährliche Planung der Gewässerüberwachung (Oberflächenwasser und Grundwasser) in Sachsen-Anhalt (GÜSA) unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfordernisse,
  • Ermittlung von biologischen und hydromorphologischen Gewässerdaten an Messstellen in oberirdischen Gewässern,
  • Auswertung, Beurteilung und Veröffentlichung der biologischen, chemischen, chemisch-physikalischen,  hydromorphologischen sowie mengenmäßigen Gewässerdaten des Oberflächenwasssers und des Grundwassers,
  • Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer,
  • Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen wasserbaulicher Maßnahmen als Eingriff in den ökologischen Zustand,
  • Integrierte Bewertung von Gewässerökosystemen einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Gewässern und den gewässerabhängigen Landökosystemen sowie des ökologischen Zustandes der oberirdischen Gewässer, Benennung der Defizite nach Art und Ausmaß und Vorschlag von Maßnahmen zur Erfüllung der Umweltziele,
  • Aufstellung und Fortschreibung eines Grundwasserkatasters über das in unterirdischen Einzugsgebieten vorhandene Grundwasserdargebot nach Menge und Beschaffenheit,
  • Beratung des Umweltministeriums und der zuständigen Wasserbehörden in gewässerkundlichen Fragen.

Hydrologie im Gewässerkundlichen Landesdienst

Die Hydrologen des Gewässerkundlichen Landesdienstes leisten wissenschaftliche Grundlagenarbeit mit landesweiter bzw. länderübergreifender Bedeutung. Die Mitarbeit in fachgebietsbezogenen Bundes-/Länderarbeitsgruppen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil.

Für die Ermittlung von Wasserhaushaltsgrößen und Bemessungsgrundlagen wird ein landesweites hydrologisches Messnetz im Grund- und Oberflächenwasser mit ca. 1200 Grundwassermessstellen und ca. 340 Oberflächenwassermessstellen betrieben.

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Wasseranalytik im Gewässerkundlichen Landesdienst

Im Labor des LHW sind Fachleute auf dem Gebiet Wasseranalytik konzentriert, die im Rahmen der Umsetzung von Überwachungsprogrammen Gütedaten zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes  des Landes Sachsen-Anhalt ermitteln.

Die Umsetzung der Überwachungsprogramme beinhaltet die Entnahme von Proben, die Bestimmung von physikalischen, anorganischen, organischen und mikrobiologischen Kenngrößen, die Auswertung und die Erfassung der Daten in einem Laborinformations- und Managementsystem (LIMS).

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